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Verwirrende Unfallanzeige

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat mir einen dicken Umschlag geschickt. Darin lagen ein paar Fragebögen, in erster Linie also die klassische Unfallanzeige, aber auch ein Antwortbogen, auf dem ich angeben sollte, warum die Unfallanzeige noch nicht erfolgt ist.

Es ging um eine Mitarbeiterin, die hier auf der Rampe vor einer Weile einen kleinen Unfall hatte. Ich wusste gar nicht, dass sie damit doch zum Arzt / zur BG gegangen war, zumal sie ja auch danach noch weitergearbeitet hatte, aber okay.
Ich hatte nur den Vornamen gelesen und erinnerte mich natürlich sofort an den kleinen Zwischenfall. Den zweiten Vornamen meiner Mitarbeiterin hatte ich nicht auf dem Schirm und dass der Nachname nicht passte, kann ja mal vorkommen. Vielleicht gab es eine Namensänderung, zumal die Kollegin aus dem Ausland kommt, und sie ist noch bei der BG unter einem anderen Namen geführt. Das Geburtsdatum passte ungefähr, und dass die Adresse ebenfalls nicht stimmte, fiel mir auch nicht auf. Ines stutzte, denn sie wusste, dass die Kollegin hier direkt um die Ecke und nicht in einem Stadtteil auf der anderen Weserseite wohnt.
Was mich am meisten irritiert hat, war das Datum des Unfalls. Knapp zwei Wochen war dieser her, mein Gefühl hätte den Sturz wenigstens zwei Wochen weiter in die Vergangenheit verortet.

Fassen wir zusammen: Das Unfalldatum stimmte nicht, die Adresse stimmte nicht, der Nachname stimmte nicht, einen zweiten Vornamen hat die Kollegin gar nicht erst und der eine verbliebene Vorname war auch noch anders geschrieben.

Während eines Anrufs bei der BG einigte ich mich mit der Sachbearbeiterin dort darauf, dass das sicherlich nicht meine Mitarbeiterin war und dass ich daher das Anschreiben hier durch den Aktenvernichter schiebe. Sollte sich doch etwas ergeben, so dass es mich betrifft, wird man sich wieder melden. Was auch immer die da durcheinandergeschwurbelt haben …

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Comments

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eigentlichegal on :

Ich würde eher vermuten: Alle Daten stimmen, bis auf dich als Empfänger. Sieht mir so aus als hätte man dir den falschen Fall zugeschickt, was dann natürlich die Frage aufwirft, wer jetzt die Daten eures Unfall erhalten hat.
Da könnte man doch glatt mal dem Datenschutzbeauftragten Bescheid sagen.

oliver on :

Ist das kein Verstoß nach DSGVO?

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