Die Blumen sind zu billig!
Ich hatte in meinen "Blogbildern" noch eine Notiz für einen Blogeintrag liegen, von dem ich unterschrieben hätte, dass er lääängst hier im Blog zu finden ist. Entweder bin ich zu dumm zum Suchen oder ich hatte es wirklich vergessen. Die Rezension ist von Oktober 2022 und was auch immer der Dame beim gesparten Geld nicht gepasst hat, sie hätte die Differenz ja auch in unsere Elepfandspendenbox werfen können.
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Comments
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Private Joker on :
Björn Harste on :
Vortron on :
Was gilt denn nun generell? Warenauszeichnung oder Kassenpreis? Legt das jeder Händler für sich selbst fest? Gibt es bundeslandbezogene Regelungen?
LG aus Ba-Wü
Wuffduff on :
kreien on :
Das PreisAngG und die PAngV liegen im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes, das sich selten um solche Dinge kümmert.
Empfindlicher ist für den Händler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (vulgo Abmahnung) der Wettbewerbszentrale, die kostenlos Verbraucherbeschwerden entgegennimmt. Deswegen würde ich als Einzelhändler nicht unbedingt so flapsig antworten, die Sache ist durchaus ernst.
nicht der andere on :
Raoul on :
Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass sich die deutschen Behörden da wieder was ganz besonderes einfallen lassen haben. Mir ist noch der Fall von der leider eingestellten Website „Justillon“ in Erinnerung, bei dem ein Metzger zu einer richtig saftigen Geldstrafe verurteilt wurde, weil er zwischen dem in Euro bezifferten Preis und dem „kg“ kein Leerzeichen gesetzt hat. Und nein, das ist kein Witz. Auch das ist in Deutschland geregelt und eine Missachtung dieser Regel wird mit aller gebotenen Härte verfolgt:
Fast zu jeder Maßeinheit gibt es eine Schreibweise für dessen Abkürzung, auf die wir uns (mehrheitlich international) geeinigt haben. Daher ist es essenziell, die Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung (auch Sonderzeichen) sowie die Getrennt- und Zusammenschreibung strengstens zu beachten.
(Von Languagetool.)
nicht der andere on :
Das Wichtigste on :
Jane Doe on :
Blogleser on :
Raoul on :
Ansonsten habe ich es bei vollen Einkaufswägen meist so gehandhabt, dass ich mir die herausragenden Sonderangebote gemerkt habe (sind meist eh nur zwei bis fünf) und da dann beim Kassiervorgang auf den eingescannten Preis geachtet habe.