Skip to content

Mein Berichtsheft in Echtzeit (Teil 122)

Kühlhaus schrubben habe ich gehasst. Zumal es das Käsekühlhaus war und ständig am Boden festgeklebte Käsereste mühsam mit dem Schrubber entfernt werden mussten. Warum sollte ich das machen? Ich habe in der ganzen Zeit nicht einen Tag mal hinter dem Tresen gearbeitet und Käse verkauft. Die weiblichen Azubis (Kauffrau im Einzelhandel, nicht Käsefachverkäuferin!) übrigens sehr wohl. Egal, ich habe es ja dennoch überlebt …



Leergut für Essmann zusammenstellen und nach draußen bringen. Anschließend habe ich in der Getränkeabteilung aufgeräumt (leere Kisten und Pappen absammeln).
Beim Leeren der Ballenpresse habe ich diese mal ausgefegt und neue Rollen mit Bändern eingelegt.
Ausleeren der Recycling-Boxen aus der Kassenzone, Bruch aufwischen.
Einer Kundin habe ich gezeigt, welche Saftsorten wir haben.
Leergut annehmen. Gutschriften ausschreiben.
Freitag habe ich das Käsekühlhaus ausgeräumt und den Fußboden und die Wände gereinigt.
Am Samstag Nachmittag habe ich das Leergut aufgeräumt und gezählt, die Tiefkühltruhen abgedeckt und draußen kurz aufgeräumt (Rollis, Paletten und Kisten zusammenstellen). Gemüse ausräumen und ins Kühlhaus bringen.


Ein im deutschen Inland hergestellter "Brand aus Wein" höherer Qualität ist der Weinbrand. Er muss von bestimmten, zugelassenen Rebsorten stammen, im Inland gebrannt und mindestens sechs Monate als Destillat in Eichenholzfässern gelagert worden sein.
Da er aus Destillaten mehrerer Jahrgänge vermischt wird, entfällt die Jahrgangsangabe. Als "Weinbrand" darf nur inländischer Branntwein aus Wein bezeichnet werden.
Weinbrand schmeckt nicht spritzig oder kratzend, ist aromareich, je nach Herstellungstyp weich oder brennend anregend, bekömmlich, schmeckt am besten handwarm (18°C). Alkoholgehalt min. 38% und mit amtlicher Prüfnummer auf dem Etikett. Ab 12 Monaten Lagerdauer darf er sich "alt" nennen.

Trackbacks

No Trackbacks

Comments

Display comments as Linear | Threaded

Stift on :

Hoffentlich ist deine Lehrzeit bald vorbei.

Raoul on :

„Ab 12 Monaten Lagerdauer darf er sich "alt" nennen.“

Er muss doch gesetzlich mindestens 12 Monate reifen (bei Fässern unter 1000l Füllvermögen und deutscher Weinbrand wird nur in solchen Fässern hergestellt). Somit darf sich dann jeder Weinbrand automatisch „alt“ nennen? Und wo ist die Abgrenzung zu „uralt“? Mir bleiben hier zu viele Fragen offen, bitte nacharbeiten.

Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.

The author does not allow comments to this entry

Add Comment

Standard emoticons like :-) and ;-) are converted to images.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode format allowed
E-Mail addresses will not be displayed and will only be used for E-Mail notifications.
Form options